- Die Kantone zahlen 55% der stationären Behandlungen, bei ambulanten Behandlungen zahlt nur die Krankenkasse.
Deshalb wollen Kantone möglichst viele ambulante Behandlungen. Kosten für Anreise, Hotels usw. fallen bei den Patient*innen an. - Die Krankenkassen legen die Prämien für das nächste Jahr fest, der Bund muss diese genehmigen.
- Für Menschen mit tiefen Einkommen, stellen die Kantone Prämienvergünstigungen zur Verfügung.
- Die Franchise ist der Betrag, den Patient*innen selber bezahlen müssen, bis die Krankenkassen Kosten übernimmt. Je höher die Franchise, desto tiefer ist die Prämie, aber desto mehr muss man selber für Medikamente und Behandlungen bezahlen, bevor die Krankenkasse bezahlt.
- Versicherte bezahlen regelmässig die Prämien an die Kassen. Die Krankenkassen vergüten dafür die Kosten für Medikamente, Behandlungen und andere Ausgaben für die Gesundheit. (Sobald die Franchise erreicht worden ist)
- In der Schweiz gilt ein Versicherungsobligatirium: Alle müssen eine Grundversicherung bei einer Krankenkasse haben. Was die Grundversicherung alles abdeckt, ist gesetzlich festgehalten. Grundsätzlich werden «notwendige» Behandlungen und Medikamente übernommen. Die Massnahmen müssen aber „wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich“ sein. (Auch Kosten für die medizinische Angleichung der primären und der sekundären Geschlechtsmerkmale müssen von den Krankenkassen übernommen werden)
- Neben der Grundversicherung gibt es auch noch Zusatzversicherungen. Bei diesen können die Krankenkassen frei festlegen, welche Leistungen sie übernehmen und welche nicht. Sie können dort z. B. Zahnärztliche Behandlungen übernehmen.
- Das Bundesamt für Gesundheit legt die Höchstpreise der zugelassenen Medikamente fest. Dabei stützt es sich auf die Preise im Ausland und für ähnliche Medikamente.
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